Wir beraten Sie in allen wesentlichen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Unser Tätigkeitsspektrum im Bereich Arbeitsrecht umfasst:
- Arbeits- und Dienstverträge für Vorstände, Geschäftsführer, leitende Angestellte, Arbeit-nehmer und Freiberufler
- Variable Vergütung und Zeitkonten, Altersteilzeit und Vorruhestand
- Betriebliche Altersversorgung und bilanzielle Rückstellungen
- Haftung von Vorständen und Geschäftsführern
- Dienst- und Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplan
- Betriebliche Restrukturierungen, Outsourcing, Personalabbau, Insolvenzarbeitsrecht
- Prozessführung, Mediation, betriebliche Einigungsstellen
Mit unserer ganzheitlichen Beratung, die immer auch betriebswirtschaftliche und steuerliche Auswirkungen berücksichtigt, unterstützen wir Unternehmen bei der Gestaltung der Personalpolitik, um Leistungsanreize zu schaffen, Personalstrukturen zu flexibilisieren und das Unternehmen wettbewerbsfähig zu halten.