HANDELS- UND VERTRIEBSRECHT
Unser Tätigkeitsspektrum im Bereich des Handels- & Vertriebsrechtes umfasst:
- Gestaltung von Vertriebssystemen und Vertriebsverträgen unter Berücksichtigung des Kartellrechtes; z.B. Exklusivität, Preis- und Bezugsbindungen
- Vertragshändlerverträge, Handelsvertreterverträge, Franchiseverträge
- Lizenzverträge, Kooperationsverträge
- Wettbewerbsbeschränkungen, Kundenschutzvereinbarungen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzung mit Wettbewerbern bei Wettbewerbsverstößen
- Kaufrecht
Beziehungen brauchen klare und verständliche Regeln.
Der optimale Vertrieb des Arbeitsergebnisses eines Unternehmens, seiner Produkte und seiner Dienstleistungen ist ebenso entscheidend für den Unternehmenserfolg wie die Gestaltung der Lieferantenbeziehungen. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Auswahl und Gestaltung optimaler Vertriebs- und Einkaufsstrukturen unter Berücksichtigung der komplexen rechtlichen Fragestellungen, u. a. des Handels-, Kartell-, Wettbewerbs-, Arbeits- und Steuerrechts. Dabei sorgen wir dafür, dass Sie in einem fairen Marktumfeld frei von Wettbewerbsverstößen Ihrer Konkurrenten agieren können.