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BÖHRET SEHMSDORF & Partner mbB
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07.01.2015 Urteile

Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz

Die Bundesregierung hat am 07.01.2015 im Entwurf eine Entlastung kleiner Unternehmen bei der Rechnungslegung und neue Berichtspflichten für bestimmte Unternehmen des Rohstoffsektors (sog. Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz) beschlossen.


Einige der Regelungen sind:

  • Anhebung des Schwellenwertes für kleine bzw. mittelgroße Kapitalgesellschaften i.S.d. HGB (Bilanzsumme 6 Mio. € / 20 Mio. €. , Umsatzerlöse 12 Mio. € / 40 Mio. €), daher Erleichterung für mehr Unternehmen;
  • Reduktion der Mindestangaben im Anhang zum Jahresabschluss für kleine Kapitalgesellschaften;
  • Erleichterungen für Kleinstgenossenschaften analog zu vergleichbaren Kapitalgesellschaften;
  • Große Unternehmen (i.S.d. Bilanzrechts) des Rohstoffsektors  (Förderung von Erdöl, Erdgas, Kohle, Salze oder Erze, Abbau von Steine oder Erden, Holzeinschlag in Primärwäldern) werden verpflichtet, jährlich Berichte über Zahlungen an staatliche Stellen zu veröffentlichen.
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