Ihre Arbeitnehmer:innen wünschen sich, aus dem Ausland heraus zu arbeiten und dies mit dem Urlaub zu verbinden? Sie wollen ausländische Fachkräfte einstellen, diese wollen aber weiterhin in ihrer Heimat arbeiten? Sie wollen Ihre Mitarbeiter zu Projekten in das Ausland entsenden?
Eine flexible Arbeitsplatzgestaltung ist im Alltag der Unternehmen nicht mehr wegzudenken und gibt damit Unternehmen die Chance, ausländische Fachkräfte einzustellen oder Aufträge im Ausland anzunehmen. Gleichzeitig stellt dies die Unternehmen aber auch vor neue Herausforderungen. Neben lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen müssen die Unternehmen auch im Blick haben, ob sie möglicherweise durch die Tätigkeit ihrer Mitarbeiter im Ausland dort selbst steuerpflichtig werden.
Im Rahmen unserer diesjährigen Mandantenveranstaltung unter dem Titel
„Home Office / Mitarbeiterentsendung im Internationalen Steuerrecht“
möchten wir Ihnen einen Überblick über die zu beachtenden steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen beim grenzüberschreitenden Mitarbeitereinsatz geben und Sie für einen möglichen Handlungsbedarf sensibilisieren. Ein erfolgreicher grenzüberschreitender Personaleinsatz ist kein Zauber, sondern Ergebnis solider und fundierter Vorbereitung.
Wir laden Sie daher herzlich zu unserer Frühstücksveranstaltung am Donnerstag, den 8. Juni 2023, ab 8:45 Uhr im Penck Hotel Dresden, Ostra-Allee 33, 01067 Dresden ein.
Programm:
- ab 08:45 Uhr Empfang
- ca. 09:00 Uhr Home Office / Mitarbeiterentsendung im Internationalen Steuerrecht Teil I
- ca. 10:00 Uhr Kaffeepause mit zweitem Frühstück
- ca. 10:30 Uhr Home Office / Mitarbeiterentsendung im Internationalen Steuerrecht Teil II
- ca. 12:00 Uhr Ende der Informationsveranstaltung
Sofern Sie an der Veranstaltung teilnehmen wollen, melden Sie sich gern hier an. Anmeldeschluss ist der 25. Mai 2023.
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen.