Ihre Unternehmenstätigkeit kennt keine Grenzen? Das Steuerrecht schon! Wer sich im grenzüberschreitenden Dienstleistungs- und Warenverkehr bewegt, muss nicht nur das deutsche Recht beachten, sondern auch die gesetzlichen Regelungen im Empfängerstaat. Zusätzlich gilt es die zwischen den jeweiligen Staaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen zu berücksichtigen. Doch nicht nur das. Wer Fragen zum Thema grenzüberschreitende Umsatzbesteuerung klären muss, der sollte darüber nachdenken, ob nicht auch im Bereich des Zollrechts, der Quellensteuern, der Mitarbeiterentsendung oder der Verrechnungspreise Fragen auftreten. Verfahrensrechtliche Regelungen sind ebenfalls nicht zu unterschätzen.
Im Rahmen unserer diesjährigen Mandantenveranstaltung unter dem Titel
„Aktuelle Entwicklungen im Internationalen Steuerrecht“
möchten wir Ihnen Themen vorstellen, die unsere Mandanten im letzten Jahr bewegt haben sowie neue gesetzliche Entwicklungen und Rechtsprechungen darstellen. Wir werden Ihnen zunächst jeweils die rechtlichen Grundlagen in Kürze erläutern und anschließend die dabei aufgetretenen Fragestellungen beleuchten sowie mögliche Lösungsansätze vorstellen.
Wir laden Sie daher herzlich zu unserer Frühstücksveranstaltung am 19.Juni 2025, ab 8:45 Uhr im PENCK Hotel Dresden, Ostra-Allee 33, 01067 Dresden ein.
Programm:
ab 08:45 Uhr Empfang
ca. 09:00 Uhr Aktuelle Entwicklungen im Internationalen Steuerrecht Teil I
ca. 09:45 Uhr Kaffeepause mit zweitem Frühstück
ca. 10:15 Uhr Aktuelle Entwicklungen im Internationalen Steuerrecht Teil II
ca. 11:00 Uhr Ende der Informationsveranstaltung
Referenten:
Corinna Höna
Steuerberaterin
Katrin Wehner
Steuerberaterin
Sofern Sie an der Veranstaltung teilnehmen wollen, melden Sie sich gerne hier an. Anmeldeschluss ist der 12. Juni 2025. Die Teilnahme ist für Sie wie immer kostenfrei.