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16.05.2013 Urteile

Wiedereintritt eines ausgeschiedenen Gesellschafters

BFH, Urt. v. 16.05.2013, II R 3/11

Das Problem:
Im zu entscheidenden Fall waren sämtliche Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts innerhalb von fünf Jahren übertragen worden. Ein Anteil von 1/3 wurde vom Gesellschafter auf eine GmbH übertragen. Der zweite Gesellschafter übertrug innerhalb von fünf Jahren die Hälfte seines Anteils – insgesamt 2/3 - an den Altgesellschafter und die andere Hälfte an die GmbH. Der Altgesellschafter war somit erneut zu 1/3 beteiligt, weswegen die Steuerpflichtigen der Ansicht waren, es seien nicht innerhalb von fünf Jahren 95 % der Anteile auf neue Gesellschafter übergegangen.

Die Entscheidung:

Ein die Grunderwerbsteuer auslösender Wechsel im Gesellschafterbestand ist nach Ansicht des II. Senats des BFH nicht deshalb ausgeschlossen, weil ein zunächst aus der Gesellschaft ausgeschiedener Gesellschafter innerhalb von fünf Jahren erneut eine Beteiligung an der Gesellschaft erwirbt. Der Altgesellschafter sei durch den Neuerwerb des Anteils von 1/3 innerhalb von fünf Jahren als „neuer Gesellschafter“ zu behandeln. Damit sei § 1 Abs. 2a GrEStG erfüllt.

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