BFH, Beschluss v. 8.5.2014, Az. III R 17/13
Die Vorlage:
Der BFH möchte vom EuGH wissen, ob die Fiktion des gemeinsamen Wohnlandes des Art. 60 Abs. 1 der VO Nr. 987/2009 verlangt, dass der im Ausland getrennt lebende Elternteil, bei dem das gemeinsame Kind wohnt, das in Deutschland vorgesehene Kindergeld erhält. Zudem hat er angefragt, ob im Fall der Kindergeldberechtigung des im Ausland lebenden Elternteils trotzdem der im Inland lebende Elternteil das Kindergeld bekommen soll, wenn ersterer keinen Antrag auf Kindergeld gestellt hat und von einem fehlenden Antrag auszugehen ist.