Die Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Rentenversicherung für das Jahr 2016 wurden angehoben.
In der allgemeinen Rentenversicherung in Westdeutschland steigt die Beitragsbemessungsgrenze von 6.050 EUR auf 6.200 EUR monatlich, in Ostdeutschland von EUR 5.200 auf EUR 5.400 pro Monat. Neue monatliche Beiträge wurden auch für die knappschaftliche Rentenversicherung festgesetzt (Beitragsbemessungsgrenze West: 7.650 EUR und Ost: 6.650 EUR im Monat). Bundeseinheitlich wurde das vorläufige Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 36.267 EUR festgelegt.
Die Versicherungspflichtgrenze erhöht sich auf 56.250 EUR im Jahr (alt: 54.900 EUR). Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde die Beitragsbemessungsgrenze angehoben (2016: 50.850 EUR jährlich; alt: 49.500 EUR).
Weiter wurden die Bezugsgrößen der Sozialversicherung und die Versicherungspflichtgrenze aufgrund der im vergangenen Jahr gestiegenen Löhne in Deutschland angehoben.
Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung (West) wird auf 2.905 EUR monatlich und Bezugsgröße Ost auf 2.520 EUR monatlich angehoben.