Die Inhalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind erstmals für das Kalenderjahr 2012 (Erstjahr) nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch zu übermitteln. Die Finanzverwaltung wird jedoch für das Erstjahr nochmals die Einreichung von Bilanz und GuV in Papierform akzeptieren. Für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2012 beginnen, ist die elektronische Übermittlung dann jedoch für alle Unternehmen Pflicht.
Sowohl bei Unternehmen mit eigenem Rechnungswesen als auch bei Unternehmen, die die Finanzbuchhaltung beim Steuerberater oder extern durchführen lassen, empfehlen wir, sich bereits heute mit der Umstellung zu beschäftigen. Die gesetzliche Neuregelung erfordert eine gründliche fachliche Prüfung der Kontenrahmen hinsichtlich der vorgegebenen Steuer-Taxonomie. Welche Maßnahmen hierbei bereits in 2012 erforderlich sind und auf was Sie aktuell noch verzichten können, möchten wir Ihnen in unserer Veranstaltung vermitteln.
Ziel dieser Veranstaltung ist es, Ihnen unternehmensspezifische Handlungsalternativen zu zeigen, mit denen es ihnen gelingt, durch eine gründliche Vorbereitung auf die neue E-Bilanz die zeitraubenden und kostenintensiven Umstellungsarbeiten möglichst gering zu halten.
Wir laden Sie daher herzlich zu unserer Mandanten- und Informationsveranstaltung am:
Mittwoch, den 18. Juli 2012 oder Mittwoch, den 1. August 2012, um 8:45 Uhr, im art´otel Dresden, Ostra-Allee 33, 01067 Dresden, ein.
Programm
- ab 08:45 Uhr Empfang
- ca. 09:00 Uhr Gesetzliche Grundlagen und Grundstruktur der E-Bilanz
- ca. 09:45 Uhr Kaffeepause mit zweitem Frühstück
- ca. 10:15 Uhr Umsetzung der E-Bilanz im Unternehmen
- ca. 10:40 Uhr Aktuelle Problembereiche und Handlungsempfehlungen
- ca. 11:00 Uhr Ende der Informationsveranstaltung
Rückantwort
Lassen Sie uns bitte bis 6. Juli 2012 wissen, ob Sie teilnehmen können.
Wir bitten um Verständnis, dass im Interesse eines intensiven Gedankenaustausches die Teilnehmerzahl auf max. 25 Personen begrenzt ist.