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01.10.2014 Urteile

Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 01.10.2014 den Gesetzentwurf zum Mietrechtsnovellierungsgesetz (MietNovG) beschlossen.

  • In Gebieten mit nachgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten bei Wiedervermietung von Wohnraum soll für 5 Jahre die Mieterhöhungsmöglichkeit bei Neuvermietung von Bestandswohnungen auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete beschränkt werden. Die Länder sollen diese Gebiete benennen.
  • Künftig gilt bei Wohnungsmaklern das sog. Bestellerprinzip. Das bedeutet, dass der Auftraggeber den Makler zu bezahlen hat. Wird dieser z.B. im Auftrag vom Vermieter tätig, ist der Mieter keinesfalls verpflichtet, Maklerlohn zu zahlen. Entgegenstehende Abreden sind unwirksam.
  • Maklerverträge über Mietwohnungen unterfallen künftig dem Textformerfordernis.
  • Verstöße von Wohnungsvermittlern gegen das Verbot, von den Mietern Geld zu verlangen, sind künftig bußgeldbwehrt.
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