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Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater 

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21.06.2011 Urteile

EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Verzug im Geschäftsverkehr geändert

16.2.11, EU-Richtlinie 2011/7/EU

1. Ziele und Hintergründe der Richtlinie

Wesentliche Punkte der Richtlinie: Für mehr Vereinfachung und Klarheit auf dem Gebiet des Zahlungsverzugs sorgen und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittelständischen Unternehmen stärken.

2. Einheitliche Zahlungsziele

Handelsgeschäfte zwischen zwei Unternehmern: EU-weit einheitliche Zahlungsfristen

  • Behörden: innerhalb von 30 Tagen
  • Unternehmen: maximal 60 Tage

Längere Zahlungszeiträume als 60 Tage dürfen Unternehmen untereinander nur vereinbaren, sofern keine grobe Benachteiligung entsteht, z. B. im Falle von Handelskrediten.

Beraterhinweis:
Keine Anwendung auf Geschäfte mit Verbrauchern. Keine Zahlungen von Zinsen im Zusammenhang mit anderen Zahlungen (z. B. Schecks und Wechsel). Schulden aus Insolvenzverfahren sind auch ausgeschlossen.

3. Zahlungsverzug

Künftig:

  • automatische Verzugszinsen (in Form eines einfachen Zinses, auf Tagesbasis berechnet)
  • Inkassopauschale von mindestens 40 EUR
  • auch ohne vorherige Mahnung oder eine vergleichbare Zahlungsaufforderung entstehen Verzugszinsen
  • Verfahren zur Beitreibung von Forderungen bei Zahlungsverzug unabhängig von der Höhe der Forderungssumme möglich

4. Fazit

  • Umstellung: bis spätestens 16.3.13 in nationales Recht
  • dennoch systematisches Forderungsmanagement etablieren
  • aktives Rechnungs- und Mahnwesen Grundvoraussetzung für rechtzeitigen Zahlungseingang
  • Ausgangsrechnungen: frühestmöglich versendet
  • konkretes Datum ("fällig am 16.7.11 mit Valuta auf unserem Konto")
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