16.2.11, EU-Richtlinie 2011/7/EU
1. Ziele und Hintergründe der Richtlinie
Wesentliche Punkte der Richtlinie: Für mehr Vereinfachung und Klarheit auf dem Gebiet des Zahlungsverzugs sorgen und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittelständischen Unternehmen stärken.
2. Einheitliche Zahlungsziele
Handelsgeschäfte zwischen zwei Unternehmern: EU-weit einheitliche Zahlungsfristen
- Behörden: innerhalb von 30 Tagen
- Unternehmen: maximal 60 Tage
Längere Zahlungszeiträume als 60 Tage dürfen Unternehmen untereinander nur vereinbaren, sofern keine grobe Benachteiligung entsteht, z. B. im Falle von Handelskrediten.
Beraterhinweis:
Keine Anwendung auf Geschäfte mit Verbrauchern. Keine Zahlungen von Zinsen im Zusammenhang mit anderen Zahlungen (z. B. Schecks und Wechsel). Schulden aus Insolvenzverfahren sind auch ausgeschlossen.
3. Zahlungsverzug
Künftig:
- automatische Verzugszinsen (in Form eines einfachen Zinses, auf Tagesbasis berechnet)
- Inkassopauschale von mindestens 40 EUR
- auch ohne vorherige Mahnung oder eine vergleichbare Zahlungsaufforderung entstehen Verzugszinsen
- Verfahren zur Beitreibung von Forderungen bei Zahlungsverzug unabhängig von der Höhe der Forderungssumme möglich
4. Fazit
- Umstellung: bis spätestens 16.3.13 in nationales Recht
- dennoch systematisches Forderungsmanagement etablieren
- aktives Rechnungs- und Mahnwesen Grundvoraussetzung für rechtzeitigen Zahlungseingang
- Ausgangsrechnungen: frühestmöglich versendet
- konkretes Datum ("fällig am 16.7.11 mit Valuta auf unserem Konto")