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14.05.2013 Urteile

Ersatzurlaub bei Verzug des Arbeitgebers mit Urlaubsgewährung

BAG, Urt. v. 14.05.2013, 9 AZR 760/11

Ein Arbeitgeber, der dem Arbeitnehmer gekündigt hat und trotz Aufforderung zur Urlaubsgewährung während des Kündigungsrechtsstreits keinen Urlaub gewährt, kommt grundsätzlich auch ohne Mahnung mit der Gewährung in Verzug, wenn die Kündigung unwirksam ist. In dem Verhalten des Arbeitgebers darf grundsätzlich die ernsthafte und endgültige Verweigerung der Urlaubsgewährung gesehen werden. Besteht das Arbeitsverhältnis fort und ist der ursprüngliche Urlaubsanspruch verfristet, steht dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Gewährung von Ersatzurlaub zu.

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