Der Referentenentwurf für ein Gesetz für die „gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ wurde durch das Bundesministerien der Justiz und für Verbraucherschutz/ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegt. Der Koalitionsausschuss wurde im Wesentlichen übernommen. Unternehmen, die die Quote unterschreiten, werden sanktioniert. Der Ausnahmekatalog wurde nicht erweitert.
Hintergrund:
Nur 15,1% der Aufsichtsratspositionen von Deutschlands 200 umsatzstärksten Unternehmen waren 2013 mit Frauen besetzt. Bei den obersten Bundesbehörden wurden 2011 27 % der Führungspositionen von Frauen ausgeübt. Trotz vieler Selbstverpflichtungen war dem jeweils nur ein geringer jährlicher Anstieg vorausgegangen. Qualifikationsunterschiede können dies nicht begründen.
Inhalt:
- Ab 01.01.2016 Geschlechterquote von 30 % für Aufsichtsräte von Unternehmen i.S.v. MitbestG, MontanMitbestG oder MitbestErgG bzw. SE-Beteiligungsgesetz;
- Feste Zielgrößen für Aufsichtsräte, Vorstände und oberstes Management;
- Anpassung von Bundesgleichstellungsgesetz und Bundesgremienbesetzungsgesetz;
Der Bundesratsausschuss für Frauen und Jugend hat in Abwandlung vom Referentenentwurf eine Quote von 40% empfohlen.