Am 29.09.2014 wurde die Richtlinie zur Erweiterung der Berichterstattung von bestimmten großen Unternehmen und Konzernen bezüglich nicht-finanzieller und die Diversität betreffender Aspekte angenommen ("Corporate Social Responsibility" - sog. CSR-Berichterstattung).
Ziel der Richtlinie ist es, die Transparenz und die Berücksichtigung ökologischer und sozialer Aspekte von Unternehmen in der EU zu erhöhen. Betroffen sind zumeist Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten. Sie sollen in Zukunft stärker über ihr Engagement im Umweltschutz, soziale und auf die Mitarbeiter bezogene Initiativen, die Achtung der Menschenrechte und Aspekte der Korruptionsbekämpfung Bericht ablegen.
Es wird in Zukunft Auskunft über:
- die vom Unternehmen verfolgten Konzepte zur Korruptionsbekämpfung, zur Achtung der Menschenrechte und zu weiteren sozialen und Umweltbelangen,
- die Ergebnisse dieser Konzepte und
- über die Risiken ihrer Geschäftstätigkeit für diese Belange
verlangt.
Es gilt der sog. "comply-or-explain"-Ansatz, d.h. Unternehmen, die keine entsprechenden Strategien verfolgen, haben zu begründen warum.
Bei Konzernen ist auf der Ebene des Mutterunternehmens zu berichten.
Große kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen ferner zur Strategie darlegen, wie Vorstand und Aufsichtsrat in Zukunft nach Diversitätsgesichtspunkten (wie z.B. Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund) besetzt werden sollen.