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24.10.2012 Urteile

Beteiligungsgrenze von 1% verfassungsgemäß

BFH 24.10.2012 IX R 36/11

Die Besteuerung von Gewinnen aus Unternehmensbeteiligungen ab 1 % ist verfassungsgemäß.

Das Problem:
Bis zum Jahr 2001 galt eine Besteuerungsuntergrenze für privat gehaltene Unternehmensbeiteiligungen von 10%. Diese ist für die Besteuerung der
Veräußerungsgewinne entscheidend, § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG. Die aktuelle Grenze liegt bei 1%. Unklar war, ob die neue Grenze zu niedrig und damit
verfassungswidrig war.

Die Entscheidung:
Der BFH hat klargestellt, dass die Grenze von 1% verfassungsgemäß ist. Demnach sind Gewinne durch Verkauf von Unternehmensanteilen zu versteuern, wenn eine
Beteiligung von mindestens 1% in den letzten 5 Jahren bestand. Das gilt nur für Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. Klargestellt wurde auch, dass für
die Steuerermittlung auch Zeiträume zu Grunde gelegt werden können, die zwischen Verkündung und Inkrafttreten eines Gesetzes liegen.

Konsequenzen für Sie:
Eventuell auf Grund des jetzt entschiedenen Verfahrens eigelegte Einsprüche werden erfolglos sein. Die Besteuerung von Beteiligungen ab 1% ist zulässig.
Auch Wertsteigerungen, die zwischen Verkündung und Inkrafttreten angefallen sind, können Grundlage der Steuer sein.

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