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Die Bundesregierung hat am 07.01.2015 das sog. Gesetz zur Änderung des AktG im Entwurf beschlossen. Eine effektive Bekämpfung von Terrorfinanzierung und Geldwäsche soll mit der Neuregelung der Ausgabe von Inhaberaktien erreicht werden. Speziell die größere Transparenz der Beteiligungsstrukturen von nicht börsennotierten Aktiengesellschaften ist das Ziel.Hintergrund ist, dass die deutsche Inhaberaktie nicht börsennotierter Unternehmen - bis dato bleiben Änderungen im Gesellschafterbestand verborgen und auch das Unternehmen weiß nicht, wer die Aktionäre sind - im Verdacht steht, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu begünstigen. Bei börsennotierten Unternehmen wird Transparenz durch die kapitalmarktrechtliche Beteiligungspublizität nach dem WpHG erzeugt.Dem soll künftig durch folgende Regelungen vorgebeugt werden:
Mit den letzten beiden Punkten werden Erfahrungen aus der Finanzkrise 2008 umgesetzt.
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